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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Großhandel

Allgemeines

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, richten sich die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von denen der Kunde erklärt, diese zur Kenntnis genommen und vollumfänglich akzeptiert zu haben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge oder Vereinbarungen zwischen der Vana Group und ihren Kunden. Die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet, dass der Kunde vollständig auf die Anwendung eventueller eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet.

Lieferung

Zum Zeitpunkt der Lieferung muss der Kunde den Empfang der Lieferung bestätigen. Offensichtliche Mängel müssen der Vana Group spätestens innerhalb einer Frist von sieben Werktagen schriftlich angezeigt oder gemeldet werden. Die Nutzung der gelieferten Ware durch den Kunden setzt deren unwiderrufliche Annahme voraus. Die von der Vana Group mitgeteilten Lieferzeiten sind nur Richtwerte. Im Falle einer außergewöhnlichen Lieferverzögerung ist der Kunde berechtigt, den Kauf schriftlich zu stornieren, vorausgesetzt, dass Vana Group innerhalb einer Frist von drei Wochen nach schriftlicher Benachrichtigung von Vana Group durch den Kunden noch immer nicht geliefert hat. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf alle anderen Rechtsbehelfe, insbesondere die Gewährung von Schadensersatz jeglicher Art. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW) an das Lager, in dem die betreffende Ware von der Vana Group im Auftrag des Kunden gelagert wurde (Incoterms 2020). Die Art des Transports, Versands, der Verpackung und dergleichen wird von der Vana Group bestimmt. Haben die Parteien eine andere Art der Lieferung vereinbart, so gilt diese abweichende Regelung nur für diese Einzelvereinbarung und nicht für spätere Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den verkauften Waren geht erst nach vollständiger Zahlung aller Forderungen der Vana Group als Gegenleistung für die von der Vana Group gelieferten oder zu liefernden Waren, einschließlich der Zahlung des vereinbarten Preises, der Kosten, der Zinsen und etwaiger Entschädigungen, auf den Kunden über.

Zahlungen

Rechnungen der Vana Group sind zum angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Bei Nichtzahlung der Rechnung innerhalb der gesetzten Frist werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den unbezahlten Rechnungsbetrag ab dem Fälligkeitsdatum fällig. Außerdem ist von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10% des ausstehenden Rechnungsbetrags – mit einem Mindestbetrag von 50 EUR – fällig. Das versteht sich unbeschadet des Rechts der Vana Group, auf dieser Grundlage eine höhere Entschädigung zu verlangen, sofern der Nachweis eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens erbracht wird. Bei Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag werden alle anderen noch nicht fälligen Forderungen gegen den Kunden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung fällig. In diesem Fall behält sich die Vana Group auch das Recht vor, die Ausführung aller laufenden Aufträge entschädigungsfrei auszusetzen, ohne den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Zahlungen des Kunden an die Vana Group werden zuerst auf die vom Kunden geschuldeten Kosten, dann auf die geschuldeten Zinsen und nur zuletzt auf den geschuldeten Hauptbetrag angerechnet.

Gebühren

Alle Steuern, Zölle und/oder Abgaben gleich welcher Art, die im Zusammenhang mit der gelieferten Ware oder deren Transport stehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

Ansprüche

Soweit die Vana Group bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf die Mitwirkung, Leistungen und Lieferungen Dritter angewiesen ist, haftet sie nicht für Schäden, die aus deren Verschulden resultieren, einschließlich eventueller grober Fahrlässigkeit.

Außer im Falle von Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Vana Group nicht haftbar oder verpflichtet, Ersatz für immaterielle, indirekte oder Folgeschäden zu leisten. As beinhaltet unter anderem Ersatz auf entgangenen Gewinn, Umsatzausfall, Einkommensausfall, Produktionsausfall, Einschränkungen, Verwaltungs- oder Personalkosten, eine Erhöhung der Gemeinkosten, Verlust von Kunden oder Ansprüche Dritter. Im Falle höherer Gewalt (Force Majeure) ist jede Partei von Rechts wegen jeglicher Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei entbunden.

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Alle Vereinbarungen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sowie alle anderen Vereinbarungen, die sich daraus ergeben, unterliegen ausschließlich belgischem Recht. Die Anwendung der Vienna Sales Convention vom 11. April 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien über Verträge, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichte von Antwerpen.

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